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Winterdienst ABC

A

Abtransport von Schnee

Bei anhaltendem Schneefall wird der Schneeabtransport aus viel Gründen schnell zum Thema. Kann der Schnee in unmittelbarer Nähe der Räumflächen nicht mehr so abgelagert werden, dass der Personenverkehr nicht beeinträchtigt wird, muss der Schnee auf dafür vorgesehene Flächen abtransportiert werden.

Der Abtransport wird meistens separat vom Auftraggeber beauftragt und kommt je nach den Schneeverhältnissen kurzfristig zum Abruf. Nach Absprache mit dem Kunden wird eine Abladefläche für den Schnee zur Verfügung gestellt oder es werden alternative Lagerflächen im Umkreis ausfindig gemacht.

Die Schneegeräte sollten der Beschaffenheit bzw. Belastbarkeit des Untergrundes angepasst werden - eine Federklappe kann bei Pflasterstraßen hilfreich sein, um Straßenschäden zu vermeiden.

Auch die Verwendung von der geeigneten Räumleisten ist zu beachten, um zum Beispiel bei Stahlleisten Korrosionsspuren zu vermeiden. Je nach Volumen erfolgen Aufnahme und Schneeabtransport mit kleinen oder großen Radladern, Schneefräsen, Transportern oder Kippern.

Auftausalz

- auch (Streu-)Salz genannt - wird auf Verkehrswegen zum Schmelzen von Schnee und Eis verwendet, um der Glätte entgegenzuwirken. Es besteht mindestens zu 94 % aus herkömmlichem Kochsalz. Die Verwendung von Salz ist jedoch in vielen Gemeinden oder Orten untersagt.

Man streut das Salz in Pulverform auf den vereisten Bereich, wo es erlaubt ist. Durch die Streuung werden Sicherheit und optimale Fortbewegung der Personen gewährleistet.

Durch den Winterdiensteinsatz mit Auftausalz wird die Unfallrate um 80 bis 85 % gesenkt. Dabei zählt der Grundsatz "„So viel wie nötig, so wenig wie möglich!"“, um die Umwelt zu schonen und effizient zu arbeiten.

B

Bereitschafszeiten

Entsprechend der Wettersituation, in den Monaten November bis März oder April, wird entsprechendes Personal außerhalb der regelmäßígen Arbeitszeit in Bereitschaft vorgehalten (Ruf- oder Arbeitsbereitschaft). Das heißt, unser Kunde gibt individuell vor, innerhalb welcher Uhrzeiten zwischen 6 - 22 Uhr der Winterdienst durchgeführt werden soll, sofern es die Witterung erfordert.

Innerhalb dieser Zeiten haben wir von IRD die Wettersituation zu beobachten und Einsätze bei Erfordernis selbstständig einzuleiten.

Bereitschaftspauschale

Das ist der Betrag, auch Vorhaltepauschale genannt, der jeden Monat fix vergütet wird, unabhängig von der Einsatzhäufigkeit.

Mit diesem Betrag wird die Einsatzbereitschaft und Wetter- bzw. Objektbeobachtung während der Winterdienstperiode verrechnet. Findet kein Einsatz statt, wird die Bereitschaftspauschale trotzdem vergütet, da der ständige Abruf gewährleistet ist.

C

Checkliste für den optimalen Winterdienst

Lesen Sie hier die wichtigsten Punkte für den Winterdienst vor der Saison und unmittelbar vor dem Winterdiensteinsatz.

Vor der Winterdienstperiode

    Beschreibung für das entsprechende Objekt einholen und Aktualität prüfen
    Lageplan für das entsprechende Objekt einholen und prüfen
    Telefonnummern der Verantwortlichen sichern
    Umweltbestimmungen, vertragliche Vereinbarungen, usw. prüfen
    Bereitschaftszeiten abklären
    Ausreichend Streumittel vorhalten (Salz, Sand, Splitt, chemische Substanzen)

Unmittelbar vor dem Winterdiensteinsatz:

    Handy aufgeladen mitnehmen
    Warnweste einpacken und während der Einsätze tragen
    Einsatzfähigkeit der verwendeten Technik stets prüfen
    Witterungsbeständige Sicherheitskleidung tragen
    Erste Hilfe-Kasten mitführen
    Handwerkzeug (z.B. Besen, Schaufel, etc.) mitführen

D

Dachräumung

Die Last die vom Schnee auf Dächern wirkt hat viele Risiken: Schrägdächer können zu wuchtigen Schneerutschen führen, die sogenannten Dachlawinen. Eine weitere bedrohliche Gefahr besteht auf Flachdächern, da das Gewicht das vom Schnee entsteht die Stabilität des Daches und des Hauses beeinträchtigt. Je nach Regentagen, wiegt die weiße Pracht unterschiedlich viel. Eine mögliche Gefährdung lässt sich daher für viele schwer abschätzen.

Eisbildung, die zum Beispiel durch abwechselnde Tau- und Frostperioden, sowie durch intensive Regenfälle entsteht, kann die Dachlast stark erhöhen. Diese Risiken lassen sich frühzeitig durch professionelle Fachkräfte entfernen. Das Dach wird vor Schäden und Einsturz geschützt. Eine Dachräumung darf nur von besonders unterwiesenen Personen durchgeführt werden.

Dachräumung ist ein sehr heikles Betätigungsfeld. Der wichtigste Bereich ist sicherlich die Unfallverhütung.

Die größte Gefährdung entsteht durch Absturz vom Dach, Durchbrechen durch die Dacheindeckung bzw. durch Lichtkuppeln, oder aber durch Zusammenbrechen des Gebäudes.

E

Einsatzdokumentation

Die Einsatzdokumentation wird meistens vom Kunden gewünscht.

Hierfür  sind alle für die Abrechnung relevanten Daten im Leistungsnachweis oder auch Rapportzettel, Lieferschein, genannt zu erfassen. Für die Abrechnung werden folgende Daten zwingend benötigt:

  • Objekt
  • Ort
  • Name des Ausführenden
  • Datum des Einsatzes
  • Einsatzbeginn und Einsatzende
  • Leistung (Räumen, Streuen, Räumen und Streuen)
  • Falls für die Abrechnung benötigt den genauen Aufwand für Personal und Technik

Zusätzlich sind folgenden Daten, die zusätzlich dokumentiert werden können, vom Vorteil :

  • Schneehöhe zum Einsatzzeitpunkt
  • Temperatur
  • Eisglätte
Einsatznotwendigkeit

Generell wird die Sicherheit von der Person getragen, die für die Erfüllung der Einsätze zuständig ist. Die Verpflichtung eines Winterdienstes obliegt der Gemeinde, aber auch Personen, wie Grundstückseigentümer, Mietern, Pächtern etc. Das bedeutet, dass auch die Bürger für eine pünktliche und zuverlässige Räumung und Streuung aller Flächen die zum Grundstück gehören, wie zum Beispiel Gehsteige, Höfe und Parkplätze, Zufahrtsstraßen, Treppen, Tiefgaragen-Ein- und Ausfahrten, verantwortlich sind.

In den Wintermonaten ist es ratsam, täglich den Wetterbericht zu verfolgen und bei ungewisser Wetterlage die betroffenen Flächen zu kontrollieren. Sind die Wege und Flächen verkehrssicher (also können diese durch weitere Personen gefahrlos begangen/befahren werden), dann ist kein weiterer Handlungsbedarf nötig. Ansonsten muss ein Einsatz (Räumen, Streuen, Räumen und Streuen) eingeleitet werden.

Einsatzpauschale

Für die Ausführung des Winterdienstes bestehen verschiedene Vergütungsmodelle. Bei der Vergütung nach Einsatzpauschalen wird die jeweils erbrachte Leistung mit einem Betrag pro Einsatz entlohnt.

Hierbei wird nach folgenden Leistungen pro Einsatz unterschieden:

  •                Räumen
  •                Streuen
  •                Räumen und Streuen

Die Höhe der Vergütung variiert  bei der jeweiligen Leistung, und besteht für die im Vertag festgelegte Laufzeit.

Folgendes wird in der Einsatzpauschale berücksichtigt:

  •                Kosten für Personal und Technik
  •                Kosten für Streumaterialien
  •                Sonn- und Feiertagszuschläge
  •                Eigenständiges Erkennen und Ausführen eines Einsatzes
Eisglätte

Eisglätte gehört zu den besonders unangenehmen Begleiterscheinungen des Winters.

Eisglätte setzt ein, wenn die Temperaturen um den Nullpunkt schwanken und wenn Regen bzw. Eisregen auf kalten Boden trifft. Dann werden angetaute Flächen zu eisglatten Rutschbahnen.

Dann sind Unfälle fast programmiert. Im schlimmsten Fall entstehen Personen- oder erhebliche Sachschäden. Um Unfälle zu vermeiden, muss bei Eisglätte sofort gestreut werden, spätestens jedoch zum allgemeinen Arbeitsbeginn.

Man muss gar nicht unbedingt in die Salzkiste greifen, zumal viele Städte und Gemeinden den Einsatz von Streusalz aus Umweltschutzgründen untersagen oder nur in Ausnahmefällen erlauben. Das beste Streumittel ist ohnehin eine Mischung aus Sand bzw. Splitt und Salz. Das Salz lässt die Eisglätte schmelzen, während die kantigen Steinchen für griffigen Untergrund sorgen. Wenn der Splitt wegen Regen versinkt oder nach einer Frostnacht wieder Eisglätte entsteht, muss erneut geräumt und gestreut werden.

Eiszapfenentfernung

An Dachrinnen können sich im Winter mächtige Eiszapfen bilden, die gerade über Gehwegen eine Gefahr für Fußgänger darstellen.

Gebäudeeigentümer sind im Rahmen der Verkehrssicherung neben der Schneeräumung auch verpflichtet, die an ihren Gebäuden hängenden Eiszapfen zu entfernen. Winterdienstleister halten die dafür nötige Ausrüstung bereit. Eiszapfen dürfen nur von einem sicheren Standplatz aus, unter Einhaltung besonderer Sicherheitsvorkehrungen entfernt werden.

F

Feuchtsalz

Durch Anfeuchten eines trockenen Auftausalzes mit Salzlösung entsteht das sogenannte Feuchtsalz. Auf diese Weise wird eine Verwehung verhindert und größere Streubreiten sind möglich. Feuchtsalz hat eine bessere Haftbarkeit auf glatten Flächen und bewirkt einen schnelleren Auftauprozess als Trockensalz. Wirtschaftlich gesehen ist mit Feuchtsalz eine schnellere Wirkung bei geringerer Menge durch Vermeidung von Wehverlusten zu erzielen.

Fräse

Der gute alte Handschneeräumer hat noch lange nicht ausgedient.
Allerdings ist er nicht unbedingt immer das beste Arbeitsgerät wenn es darum geht große Schneemassen zu entfernen. Ein besonders leistungsstarkes Hilfsmittel im Winterdiensteinsatz ist deshalb die Schneefräse. Insbesondere in sehr schneereichen Gegenden ist der Einsatz notwendig.

Grundsätzlich kann man bei der Auswahl der geeigneten Schneefräse zwischen drei verschiedenen Typen unterscheiden - klassische Schneefräse, der Hybridfräse oder Anbauschneefräse. Grundlegendes Unterscheidungsmerkmal bei diesen drei Varianten ist die Räumbreite und Raumleistung, welche letztlich auch ausschlaggebend für das jeweilige Einsatzgebiet ist.

G

Gefahrenstellen

Als gefährdete Stellen bezeichnet man Flächen auf denen das Gefahrenpotenzial erhöht ist.
Das können folgende Stellen sein:

  • Brücken und Übergänge
  • Flächen mit einem Gefälle oder mit Steigungen
  • Starke Kurven
  • Kreuzungsbereiche
  • Treppen
  • Behindertenparkplätze
  • Gepflasterte Flächen
  • usw.

Bei diesen Flächen sollte vorrangig Streusalz verwendet werden, um das Gefahrenpotenzial so gering wie möglich zu halten. Gefahrenstellen sollten möglichst als erste bearbeitet werden um damit mit der höchsten Prioritätsstufe als erste abzuschließen.

Gehweg

Der Gehweg ist für die Fußgänger bestimmt, von der Fahrbahn getrennt und durch die Pflasterung, und sonstige optischen Merkmale erkennbar. Die Bordsteinkante bildet grundsätzlich die Grenze zur Fahrbahn.

Sobald der erste Schnee gefallen ist, kommen auf Eigentümer und Mieter ungeliebte Pflichten zu. Gehwege von der Immobilie müssen bei Glätte gestreut und gegebenenfalls von Schnee befreit werden. Bei einem öffentlichen Gehweg ist dies eine Aufgabe der Gemeinde. Diese nutzen jedoch nahezu überall die gesetzliche Möglichkeit diese Pflicht an die Bewohner zu übertragen.

Grundsätzlich ist das die Aufgabe des Grundstückeigentümers. Dennoch muss der Vermieter oder Grundstückeigentümer dafür Sorge tragen, dass dieser der Räum- und Streupflicht ordnungsgemäß und rechtzeitig nachkommt.

H

Haftung

Um Sach- oder Personenschäden zu vermeiden, ist jeder, der eine öffentlich zugängliche Fläche pflegt, zu Vorkehrungen und Sicherungsmaßnahmen verpflichtet. Damit sind diese Personen oder Unternehmen für alle Unfälle haftbar.

In den Wintermonaten bedeutet dies eine pünktliche und zuverlässige Räumung und Streuung aller zum Grundstück gehörenden Flächen durch den Grundstückeigentümer oder durch eine von ihm beauftragte Person. Gehwege, Höfe und Parkplätze, Zufahrtsstraßen, Treppen, Tiefgaragen-Ein- und -Ausfahrten gilt es schnee- und eisfrei zu halten.

Kommt eine Person auf schnee- oder eisglattem Gehweg oder dem Hauszugang zu Schaden, können Ansprüche (zum Beispiel Schmerzensgeld) geltend gemacht werden.

L

Lageplan

Der Lageplan ist ein wichtiger Teil zur Festlegung der zu bearbeitenden Flächen.
Meist stellt der Kunde einen Lageplan in dem genau das zu betreuende Objekt abgebildet ist, zur Verfügung. Besteht ein Lageplan für das betreffende Objekt noch nicht, raten wir von IRD einen solchen unbedingt erstellen zu lassen. Die Flächen die bearbeitet werden sollen, sind dabei farblich zu markieren. Sollten Prioritäten vorgegeben sein, sind diese ebenfalls einzutragen. So können wir von IRD im Vorfeld alle Anforderungen und Wünsche des Kunden einplanen und berücksichtigen. Ein Lageplan kann im Falle eines Schadens oder Unfalls eine große Erleichterung bei der Schadensregulierung sein.

Leistungsverzeichnis

Das Leistungsverzeichnis beschreibt klar, umfassend und genau, welche Aufgaben im Leistungsumfang beinhaltet sind. Das Verzeichnis wird zur Ausschreibung, Auftragsvergabe, Abrechnung und tatsächlichen Ausführung eingesetzt.

Enthalten sind:

  • Flächenbeschreibung
  • Einsatznotwendigkeit
  • Einsatzzeiten
  • Einsatz von Maschinen und Ausrüstung
  • Einsatz von Streumaterial
  • Lagerflächen
  • Nachbesserung
  • Tätigkeiten der Sonderleistungen - Welche Tätigkeiten sind erst nach separater Beauftragung auszuführen?

Je nach Kundenwunsch kann das Leistungsverzeichnis angepasst werden.

O

Objektbeschreibung

Eine Objektbeschreibung ist die Visitenkarte eines Grundstücks. Sie kommen bei Kauf, Verkauf oder Vermietung von Grundstücken und Gebäuden zum Einsatz. Eine Objektbeschreibung umfasst die Lage, die Geschichte, den Immobilienbestand mit Wohn- und Nutzflächen, Finanzierungsmöglichkeiten und eventuellen Auflagen.

Bei der Ausschreibung und Vergabe von Winterdienstleistungen sind alle Informationen gefragt, die zur Berechnung der Dienstleistung und damit zur Festlegung des erforderlichen Budgets dienen.

Diese sind zum Beispiel:

  • eine allgemeine Beschreibung der Liegenschaft
  • die Art der freizuhaltenden und zu streuenden Flächen
  • Umfang der Flächen
  • Bodenbeschaffenheiten
  • eventuelle Außenmöblierungen
  • Art und Anzahl der Zugänge
  • Art der Nutzung
  • Betriebszeiten
  • die Vorschriften der örtlichen Satzungen etwa zu erlaubten Streumaterialien.

Eine korrekte Objektbeschreibung ermöglicht außerdem den Vergleich der winterlichen Objektbewirtschaftung über die Jahre.

Ö

Öffentliche Straßen

Die Regelungen für den Winterdienst: Öffentliche Straßen sind Straßen, Wege und Plätze, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind.  Dazu gehören Brücken, Tunnel, Durchlässe, Dämme, Gräben, Böschungen, Stützbauwerke, Treppenanlagen, Lärmschutzanlagen, Fahrbahnen, Gehwege, Radwege, Bushaltebuchten, Taxihalteplätze, öffentliche Parkflächen einschließlich Parkhäuser, Grünanlagen sowie Trenn-, Seiten-, Rand- und Sicherheitsstreifen.

Abzugrenzen sind öffentliche Straßen von reinen Privatwegen, deren Benutzung durch die Öffentlichkeit ausgeschlossen ist.

R

Räumpflicht

Der Winterdienst umfasst im Allgemeinen die Erfüllung der Pflicht zur Erhaltung der Verkehrssicherheit auf Wegen und öffentlichen Straßen bei Schnee und Eis.

Die Verpflichtung zur Leistung des Winterdienstes den Personen, wie Grundstückeigentümer, Mieter, Pächter. Häufig wird das Risiko bei Verstößen unterschätzt. Wer die Räumpflicht vernachlässigt, riskiert, von der Gemeinde vor Ort belangt zu werden.

Das wahre Risiko liegt aber in zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen, wenn durch Vernachlässigung der Räumpflicht ein Mensch oder eine Sache zu Schaden kommt, haftet der Zuständige für alle Kosten, die durch das Fehlverhalten entstanden sind. Von den Behandlungskosten über den Verdienstausfall bis hin zum Schmerzensgeld.

Räumtechnik

Die Verwendung von verschiedenen Räumgeräten hängt von den Gegebenheiten ab.

Wichtig ist, dass in einem Arbeitsgang so viel Schnee wie möglich geräumt wird. Schnee kann mit Schneepflügen oder Schneeräummaschinen geräumt werden. Zweiseitige Schneepflüge eignen sich für schmale Verkehrswege. Einseitige Einschar- oder Mehrscharpflüge werden für ebene Flächen eingesetzt. Kehrbesen räumen lockeren Schnee oder Schneematsch. Schneeräummaschinen, wie Schneeschleuder, Schneefräse oder Frässchleuder sind bei großen Schneehöhen oder Verladung erforderlich .

Räumungsdienst

Für unser Unternehmen IRD kein Problem: Unmittelbar nach der entsprechenden Witterungssituation setzt sich geschultes Personal in Bewegung und gewährleistet die Verkehrssicherheit Ihrer Flächen. Denn unsere Spezialisten setzen gezielt Räumdiensttechniken ein, die den Anforderungen der Aufgabe bestens entsprechen.

Schnee und Glätte während der Wintermonate können ganze Straßen zum Erliegen bringen. Da ist es gut, wenn man einen zuverlässigen Räumungsdienst mit der Beseitigung beauftragt hat - einer, der die Wettersituation rund um die Uhr beobachtet und Einsätze selbstständig einleitet.

Der Räumdienst als Routineaufgabe – IRD macht das schon

Ob Einzelobjekt oder mehrere Liegenschaften, bezirksübergreifend oder regional: IRD gibt Ihnen alle Annehmlichkeiten und die Sicherheit eines starke Partners, der jedes Detail vor Ort kennt.

  • Mit dem Räumdienst von IRD nutzen Sie nicht nur eine besonders wirtschaftliche Lösung, sondern stärken Ihre Strukturen und Ihre Umgebung. So lohnt sich Wertebewusstsein wirklich!
  • Wir leben mit der Natur, und können das Wetter wirklich lesen. Wir „wissen“ oft schon vorher, wann der Räumdienst fällig wird. So sparen Sie sich Zeit, Geld und Nerven.
  • Wir sind immer vor Ort. Dadurch können wir sofort eingreifen. Auf diese Weise werden zusätzliche Kosten durch verspäteten Arbeitsbeginn vermieden.
  • Wir von IRD sind verantwortungsbewusst und tüchtig: Was Sie uns übergeben, liegt in guten Händen.
Reifglätte

Reifglätte ist nicht deutlich sichtbar. Sie entsteht, wenn die Temperatur des Straßenbelags unter dem Taupunkt liegt. Dabei gefriert die Luftfeuchtigkeit. Die Eiskristalle legen sich am Boden nieder. Besonders Brücken kühlen nachts stärker ab, hier ist die Gefahr von Reifglätte besonders hoch.

S

Schneeabtransport

Egal, ob kleine oder große ebene Flächen: Bei anhaltendem Schneefall kann der Schneeabtransport schnell zum Thema werden. Der vorgesehene Platz für den Schnee ist oft begrenzt und so stellt sich schnell die Frage: Wohin mit dem Schnee?

Unter Schneeabtransport versteht man das Laden und die Abfuhr von Schnee bzw. die Verfrachtung auf ein Grundstück über eine Strecke von mehr als 500 Metern von der zu bearbeitenden Fläche entfernt.
Diese Leistung wird meist als Sonderauftrag abgewickelt und muss ausdrücklich bzw. schriftlich vom Kunden beauftragt werden.

Schneeglätte

Bereits vorhandener Schnee wird durch Druck von Autos oder Fußgängern zusammengepresst. Die Gleitschicht, die auf solchen festgetretenen oder festgefahrenen Schneedecken entsteht, nennt man Schneeglätte. Dazu zählt auch gefrierender Schneematsch.

Schwarz-Räumung

Im Winterdienst unterscheidet man zwischen Schwarzräumung und Weißräumung. Schwarzräumung heißt, die Fahrbahn wird fast komplett von Schnee und Eis befreit. Da dies sehr zeit- und kostenintensiv ist, wendet man vielerorts (insbesondere im alpinen Raum) die Weißräumung an. Dabei wird der Schnee festgefahren und bildet eine feste Decke, in die dann Splitt für die Griffigkeit gestreut wird.

Splitt

Splitt ist ein abstumpfender Streustoff und besteht aus verschiedenen Arten gebrochenes Naturgesteins. Im Gegensatz zum Auftausalz wirkt Splitt mechanisch, indem er sich mit der Oberfläche der Glätteschicht verzahnt und dadurch die Griffigkeit erhöht.

Die Splittstreuung ist 5 bis 10 Mal so teuer wie Salzstreuung und hat dabei nur eine geringe Wirkung auf den Kraftschluss und damit auf den Verkehr. Die Ausbringung solcher abstumpfenden Stoffe, wie beispielsweise Quarzkies, ist mit einer hohen Staubbelastung während der Liegedauer sowie bei der Wiederaufnahme (Kehren) verbunden.

Streudienst

Der Streudienst während der Wintermonate hat immer auch etwas von einem Notdienst.
Bei Schnee und Eisglätte muss nämlich umgehend geräumt und gestreut werden.

Für uns von IRD kein Problem:
Unmittelbar nach der entsprechenden Witterungssituation setzt sich geschultes Personal in Bewegung und gewährleistet die Sicherheit Ihrer Flächen.
Denn Sie finden bei uns bessere Lösungen, die von spezialisierten Mitarbeitern jeweils vor Ort erbracht werden. Sie können auch im weiteren Verlauf ganz unbesorgt sein. Bei anhaltendem Winterwetter betreuen wir Ihre Liegenschaft in regelmäßigen Abständen – eben so, wie Sie dies mit Ihrem Streudienst-Partner vereinbart haben.

Streutechnik

Schnee und Glätte treten meist gemeinsam auf. Professioneller Winterdienst bietet deshalb nicht nur richtig geräumte Flächen, sondern sorgt mit fachgerecht ausgebrachten Streumitteln für eine nachhaltige Verkehrssicherheit.

Schnee- und Eisglätte, die nach dem Räumen verbleibt, wird durch Ausbringung von Streustoffen beseitigt. Dies geschieht zum einen mittels Streufahrzeugen oder händisch. Zum anderen gibt es Streugeräte. Das sind Maschinen, die das Taumittel oder abstumpfende Stoffe dosieren und gleichmäßig abgeben.

Mit der passend kombinierten Räum- und Streudienst-Technik bietet IRD zuverlässiges und besonders wirtschaftliches Service:
Denn im Winterdienst ist nicht nur Schnelligkeit sondern auch ausgeprägte Zuverlässigkeit gefragt. Kein Problem für unsere Partner, die entsprechende Ausstattung vorzuhalten. Es kommt gezielt das Streudienst-Gerät zum Einsatz, das den Anforderungen der Aufgabe bestens entspricht.

T

Tauwetter

Als Tauwetter bezeichnet man eine Wetterlage, bei der nach einer kalten Wetterperiode mildere Temperaturen herrschen und dabei Eis und Schnee zu schmelzen beginnt. Meist liegt zu Anfang des Tauwetters die Bodentemperatur noch unter dem Gefrierpunkt und so kommt es durch das Schmelzwasser oftmals zu gefrierender Nässe besonders an Wasseransammlungen.

Bei gleichzeitigem (Niesel-)Regen und Bodentemperatur unter dem Gefrierpunkt herrscht Eisregen. Der Niederschlag gefriert umgehend auf dem Bodenbelag. Hierbei ist besondere Vorsicht und umgehender Einsatz von Streusalz notwendig.

Tourenplan

Ein Tourenplan dient der Organisation, Optimierung und Kontrolle der einzelnen Winterdiensteinsätze. Der Einsatzzeitpunkt kann insbesondere im Winterdienst nicht geplant werden. Jedoch zeichnet sich unser Winterdienst durch eine koordinierte und realitätsnahe Tourenplanung und somit rechtzeitige Ausführung aus.

Hierbei spielen Prioritäten eine wichtige Rolle. Es wird genau festgelegt, welches Objekt zur Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht zu erst angefahren und bearbeitet wird. Zudem wird bestimmt, welche Person mit welchem Fahrzeug die Tour bestreitet und wer ersatzweise (bei Ausfall) hierfür eintritt.

Ü

Überfrierende Nässe  Überfrierende Nässe setzt keinen unmittelbaren Niederschlag voraus. Sobald vorhandenes Wasser in Form von Pfützen, Tropfen- und Schmelzwasser auf der Straße gefriert, spricht man von überfrierender Nässe oder auch Eisglätte.

Überfrierende Nässe  Überfrierende Nässe setzt keinen unmittelbaren Niederschlag voraus. Sobald vorhandenes Wasser in Form von Pfützen, Tropfen- und Schmelzwasser auf der Straße gefriert, spricht man von überfrierender Nässe oder auch Eisglätte. setzt keinen unmittelbaren Niederschlag voraus.
Sobald vorhandenes Wasser in Form von Pfützen, Tropfen- und Schmelzwasser auf der Straße gefriert, spricht man von überfrierender Nässe oder auch Eisglätte.

W

Weiß-Räumung

Im Winterdienst unterscheidet man zwischen Schwarzräumung und Weißräumung. Schwarzräumung heißt, die Fahrbahn wird fast komplett von Schnee und Eis befreit. Da dies sehr zeit- und kostenintensiv ist, wendet man Vielerorts (insbesondere im alpinen Raum) die Weißräumung an. Dabei wird der Schnee festgefahren und bildet eine feste Decke, in die dann Splitt für die Griffigkeit gestreut wird.

Winterdienst

Der Winterdienst umfasst die Erfüllung der Pflicht zur Erhaltung der Verkehrssicherheit auf Wegen und öffentlichen Straßen nach den Straßengesetzen der Länder und den satzungsrechtlichen Regelungen bei Behinderungen durch Schnee oder Eis. Die Verpflichtung zur Leistung des Winterdienstes obliegt den Gemeinden, aber auch natürlichen Personen.

Durch die Nutzung von Wettervorhersagen ist ein vielschichtiger Winterdienst möglich, bei dem Straßenglätte vorgebeugt wird.

Dazu zählen die pünktliche und zuverlässige Räumung und Streuung aller zum Grundstück gehörenden Flächen, wie z.B. Gehwege, Höfe und Parkplätze, Zufahrtsstraßen, Treppen, Tiefgaragen, Ein- und Ausfahrten. Zum Leistungsumfang des Winterdienstes zählt neben der Streu- und Räumpflicht u. a. auch die Entfernung des Streugutes nach gültigen Satzungen der Gemeinden.